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Aktuelle Meldung
Die Befürchtungen sind eingetreten
Massive Verschlechterung für behinderte Menschen beim Fahrdienst.

Viele Behinderte Menschen können sich den Fahrdienst nicht mehr leisten. Verena Gotzes mit Zivildienstleistenden des Malteser Hilfsdienstes.
Seit Jahresbeginn gibt es eine vom Bezirkstag beschlossene Neuregelung für den Fahrdienst von Behinderten. Bisher wurden sechs Fahrten im Monat bezahlt mit einer Selbstbeteiligung in Höhe des Preises des ÖPNV. Jetzt bekommen die Behinderten pauschal 100 Euro (Wenn Sie in einem Wohnheim untergebracht sind 50 Euro) und müssen sich ihre Fahrten selbst organisieren.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres befürchteten die Behindertenbeauftragte der Stadt Memmingen, Heidi Dintel, und die Vorsitzende des Behindertenbeirats, Verena Gotzes, durch die Neuregelung eine Verschlechterung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Behinderte. (Wir berichteten in unserer Septemberausgabe)
Verena Gotzes und Heidi Dintel erzählten in einem Gespräch mit unserer Redaktion über die ersten Erfahrungen mit der neuen Regelung. Als der Fahrdienst noch bei den Kommunen lag, habe es keine Einkommensobergrenze gegeben. Jetzt müsse man vom Sozialamt abhängig sein um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können. Das neue System schaffe auch einen sehr großen Verwaltungsaufwand. Es müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden, ebenso die Belege über die Fahrten, beklagt Heidi Dintel.
Wie erwartet haben die Fahrdienste, wie Malteser Hilfsdienst und Johanniter Unfallhilfe, die Preise für die Personenbeförderung drastisch erhöht, so dass man mit den 100 Euro im Monat nicht weit kommt wenn man auf diesen speziellen Fahrdienst angewiesen ist. „Es wird jetzt eine Anfahrtspauschale von 16 Euro berechnet, das sind 32 Euro pro Hin- und Rückfahrt ohne dass man einen Kilometer gefahren ist. Die Johanniter fahren zwar zum halben Preis, allerdings nur bis 20 Uhr, am Wochenende bis 18 Uhr und sie halten keine Fahrzeuge vor. Sie fahren nur wenn sie Kapazitäten frei haben“, so Verena Gotzes.
Bruno Olech, Bezirksgeschäftsführer vom Malteser Hilfsdienst begründet die Preiserhöhung mit der veränderten Situation. Der Fahrdienst sei bei den Maltesern um 95 Prozent eingebrochen, es gebe keinen Vertrag mehr mit der Stadt und man wolle den Qualitätsstandard unbedingt halten.
Heidi Dintel merkte an, dass man jetzt zwar auch das Taxi benutzen dürfe, aber man könne sich ausrechnen, wenn beispielsweise ein Mensch von Bad Grönenbach ins Landratsamt nach Mindelheim muss, wie viele Fahrten er bei 100 Euro im Monat damit machen kann. „Wenn man ein Spezialauto braucht wird es noch teurer. Der Malteser Hilfsdienst hat auch schon signalisiert, dass er den Fahrdienst einstellen will, wenn die Nachfrage durch die Neuregelung sinkt“, so die Behindertenbeauftragte.
Verena Gotzes moniert, dass auch die ehrenamtliche Arbeit jetzt nicht mehr in gewohntem Ausmaß stattfinden könne. „Eine Fahrt von Ferthofen in die Stadt und zurück kostet mich jetzt etwa 70 Euro“. Ein weiteres großes Problem sei, dass die Strukturen von Selbsthilfegruppen zerstört würden. „Die Leute treten aus den Gruppen aus, weil sie nicht mehr zu den Treffen kommen können. Dasselbe gilt für Vereinsmitglieder, wenn die Menschen beispielsweise nicht mehr zum Sport fahren können“.
Der Bezirk habe zugesagt das Ganze ein Jahr lang zu testen. Dann wolle man sehen wie die Beschwerden ausfallen und welche Nachteile es für die Behinderten hat.
Heidi Dintel ruft die Betroffenen dazu auf, beim Bezirk Widerspruch einzulegen und seinen Bedarf anzumelden. „Der Bezirk Schwaben beruft sich auf das „Modell Oberbayern“, wo eine ähnliche Neuregelung schon läuft. Am Anfang gab es dort auch eine fixe Pauschale, aber die Menschen haben Bedarfsanträge gestellt, weil die Pauschale nicht ausreichte. Heute gibt es dort eine 80-Euro-Pauschale und eine Einzelfallregelung nach Bedarf. Das können dann bis zu 300 Euro im Monat sein. Diese Regelung gilt in Oberbayern seit Januar 2009. Bereits im ersten Vierteljahr mussten vom Bezirk 500.000 Euro mehr ausgegeben werden als vor der Änderung.
Ein weiteres Problem bei uns ist, wenn die 100 Euro im Monat über einen längeren Zeitraum nicht verbraucht werden verschwindet der Anspruch im Folgejahr oder wird gekürzt“. Die Stadt Memmingen habe im vergangenen Jahr für 37 Fahrteilnehmer etwa 6.000 Euro bezahlt, beim Landkreis Unterallgäu beliefen sich die Gesamtkosten für den Fahrdienst auf etwa 30.000 Euro.
Gleichstellung nicht gewährleistet
Im Gegensatz zu einer Großstadt gebe es in Schwaben auch keinen barrierefreien ÖPNV. Ein Teilhaben am Leben in der Gesellschaft für behinderte Menschen sei im Gleichstellungsgesetz verankert und von der UN-Konvention sei extra nochmals darauf hingewiesen worden. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP steht: „Wir treten für eine Teilnahme von behinderten Menschen im täglichen Leben ein“.
Es sei aber falsch, dies an der Grundsicherung festzumachen. Wer nur 10 Euro über dem Sozialhilfesatz liege, bekomme nicht mal mehr die 100 Euro. Verena Gotzes beklagt besonders, dass die Bezirksräte die Behinderten vorher nicht gefragt hätten, welche Auswirkungen so eine Neuregelung für die Betroffenen hat.