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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Erstellt von Inklusionsfachstelle |

Bayerische Behindertenbeauftragte fordern Nachbesserungen auf Landesebene

Bei dem digitalen Jahrestreffen am 17. und 18. Juni 2021 tauschten sich die Kommunalen Behindertenbeauftragten mit dem Landesbehindertenbeauftragten Holger Kiesel über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus. Daraus entstand die Münchner Erklärung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung mahnt „Wir müssen in Bayern dringend die Chance nutzen, nicht nur die Bundesvorgaben erfüllen zu wollen. Wir sollten auf Landesebene alles daransetzen, über eine reine 1:1 Umsetzung des Bundesgesetzes hinaus zu kommen.“

Zum Hintergrund: Das Gesetz setzt eine Richtlinie der EU um und sieht verbindliche Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen vor. Es gilt auch für private Dienstleistungen und Anbieter. Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, am 25. Juni 2021 soll die noch ausstehende Beschlussfassung des Bundesrates erfolgen. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag sind im Anschluss dafür verantwortlich, für Bayern ausführende und ergänzende Re-gelungen zu schaffen.

Der Bund hat mit der Überführung des European Accessibility Act ins Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele wichtige Punkte aufgegriffen. Allerdings wurden einige wesentliche Aspekte – wie z.B. die barrierefreie Umgebung, Übergangsfristen und Marktüberwachung – nicht ausreichend, bzw. gar nicht geregelt. Dies muss dringend auf bayerischer Ebene nachgeholt werden.