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der Stadt Memmingen

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Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung?!

Erstellt von Inklusionsfachstelle |

Seit 27.04.20 gilt in Bayern die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, sowie in Geschäften und Restaurant. Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht umsetzbar.

„Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können.“, fordert Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Zwar gibt es von Seiten des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Information, dass es keine ausdrückliche Regelung gibt, die Menschen mit Behinderung von der Pflicht befreit, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aber ausnahmsweise nicht erfolgen muss, wenn dies aus ärztlicher Sicht im Einzelfall unzumutbar ist. Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage eine solche Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. „Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Hierfür kann [beispielsweise] ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.“, so das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Der Behindertenbeirat der Stadt Memmingen möchte an dieser Stelle auf dieses Thema aufmerksam machen, um für Verständnis zu werben und Aufklärung zu leisten. „Wem es möglich ist eine Maske zu tragen, bitte ich dennoch dringend darum, dies auch zu tun. Besonders, da viele Menschen mit Behinderung zur Risikogruppe gehören“, betont Stadträtin Verena Gotzes als Vorsitzende des Behindertenbeirates.